Lizenzvereinbarung

DIESE LIZENZVEREINBARUNG in Bezug auf
musikalische Werke wurde am __/__/____ zwischen: ________---_____________ (im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet), vorgestellt______________________ mit Sitz in ___________, __________, _________________ str. __, Büro __, TIN _______________, und XXX - (im Folgenden als "Lizenzgeber" bezeichnet), vorgestellt von...
(jeweils eine "Partei", im Folgenden gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet).

DIE PARTEIEN GEHEN DAVON AUS, dass der Lizenzgeber die Absicht hat, dem Lizenznehmer das Recht einzuräumen, bestimmte Musikwerke (einschließlich der Liedtexte und der musikalischen Begleitung), Vorführungen von Musikwerken und deren Tonträger (im Folgenden zusammenfassend als "Musikalische Werke" bezeichnet) unter den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen.

AUF DER GRUNDLAGE DES VORGENANNTEN, ordnungsgemäß erbrachten Gegenleistung, deren Empfang und Vollständigkeit festgestellt worden ist, haben die Parteien folgendes vereinbart:

1. Gültigkeitsdauer. Der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung beginnt am __/___/______ und endet am __/___/______

2. Das Einsatzgebiet. Das Einsatzgebiet dieses Vertrages und das Gebiet, in dem die betreffenden Musikstücke genutzt werden dürfen, sind alle Länder der Welt.

3. Gegenstand der Vereinbarung. Einräumung von Rechten durch den Lizenzgeber.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung und für das Einsatzgebiet eine ausschließliche Lizenz für die Musikstücke, um diese auf folgende Weise zu nutzen:

die Musikstücke zu vertreiben (zu verbreiten), zu importieren, zu vermieten, zu wiedergeben, zu überarbeiten, zu promoten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle digitalen oder elektronischen Medienformate, die bekannt sind oder entwickelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das WAV-Format, MP3-Format, 320kbps-Dateien und Streaming auf mobile Abspielgeräte.

Zu diesem Zweck werden dem Lizenznehmer die folgenden Rechte eingeräumt:

-die Musikstücke auf beliebige Weise zu verbreiten, einschließlich Streaming über Software, Anwendungen, Mobilfunknetze, Sendung von Musik oder Ausschnitten beliebiger Dauer, einschließlich Streaming gegen Gebühr oder gebührenfrei, um die Aufmerksamkeit der Nutzer auf das Herunterladen von den Musikstücken zu lenken;
-Kopien von Musikstücken zu verleihen;
-die Aufführung von Musikstücken aufzeichnen, solche Aufzeichnungen von Aufführungen verbreiten und andere Handlungen vornehmen, die der Musikstücken vergleichbar sind;
-die Musikstücke im Ganzen oder in Teilen als Sample zu ver-wenden, die Musikstücke zu reduzieren und zu überarbeiten, um die vom Lizenzgeber gewährten Rechte auszuüben;
-Musikkompositionen in audiovisuellen Werken (zur Synchronisierung des Tonträgers damit) und in anderen komplexen Werken einzuschließen;
-Kopien der Musikstücke zum Zweck der Verbreitung zu importieren;
-die Musikstücke auf elektronischen Trägern in beliebiger Auflage zu vervielfältigen und sie durch Verkauf oder sonstige Verfügung direkt oder über Online-Händler und Aggregatoren zu vertreiben;

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Musikstücke mit dem Namen, dem Bild und der Biografie, den vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Illustrationen zur Musik, den Texten und Anmerkungen in Bezug auf jeden Autor (Künstler), dessen Aufführung die Musikstücke enthält, in Verbindung mit der Werbung, der Veröffentlichung oder dem Verkauf der Musikstücke in jeder Form zu begleiten.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, weitere Sublizenzverträge abzuschließen, die die oben genannten Nutzungsrechte an den Musikstücken in dem in dieser Vereinbarung festgelegten Umfang einräumen.

Der Lizenzgeber ist nicht berechtigt, Lizenzen zur Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte an den Musikstücken an andere zu vergeben.

Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer für die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung und für das Einsatzgebiet das Recht, die Vergütung in vollem Umfang persönlich oder über kollektive Verwaltungsorganisationen einzuziehen und entgegenzunehmen:

-für jede Art der Nutzung der Musikstücke, für die öffentliche Aufführung der Musikstücke, die zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden, für die Ausstrahlung der Musikstücke im Rundfunk und im Kabel, einschließlich der Weiterverbreitung;

-für die freie Wiedergabe und das Kopieren für den persönlichen Gebrauch und die Verwendung von kommerziell veröffentlichter Musikstücke;
-für die Verwendung von Musikstücken in audiovisuellen Werken und anderen komplexen Werken.

Für diese Zwecke hat der Lizenznehmer die Berechtigung:

-die Musikwerke und Tonträger, aus denen die Musikstücke bestehen, bei den Gesellschaften für die kollektive Rechtewahrnehmung (im Folgenden "CRMCs" genannt) registrieren, die der Lizenznehmer nach eigenem Ermessen bestimmt;

-sammeln und erhalten die volle Vergütung (d.h. die sogenannten "redaktionellen" und "urheberrechtliche" Vergütungsanteile, wenn die Distributionsregeln der jeweiligen Verwertungsgesellschaft dies vorsehen, selbst oder mit Hilfe von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung.

Der Lizenzgeber ist nicht berechtigt, die oben genannten Vollmachten an andere Personen zu erteilen.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung und im Einsatzgebiet eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Musikstücke auf folgende Weise: öffentliche Aufführung, Vorführung, Wiedergabe, Vervielfältigung, Ausstrahlung und Verkabelung sowie Weiterverbreitung und öffentliche Bekanntmachung mit anderen technischen Mitteln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vergabe von Lizenzen an Nutzer, die die Musikstücke öffentlich aufführen/abspielen dürfen, einschließlich Rundfunksender, Restaurants und andere Unternehmen.

Zu diesem Zweck werden dem Lizenznehmer die folgenden Rechte eingeräumt:

-die Musikstücke dem Publikum auf beliebige Art und Weise von jedem Ort innerhalb des Gebiets zu einem von den Hörern gewählten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen;
-die Musikstücke im Rundfunk oder über Kabel (Kabel-TV, Radio) und andere ähnliche Mittel zu übertragen und die Musikstücke weiterzusenden;
-die Musikstücke vor Publikum mit technischen Mitteln aufzuführen oder vorzuführen;
-die Musikstücke im Ganzen oder in Teilen zu verwenden, die Musik zu sampeln, zu kürzen und zu überarbeiten, um die vom Lizenzgeber gewährten Rechte auszuüben;
-die Musik auf dem Träger zum Zwecke der Ausübung der vom Lizenzgeber eingeräumten Rechte zu wiedergeben;
-die Aufführung von Musikstücken aufzunehmen und diese Aufnahmen vor Publikum aufzuführen.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, weitere Sublizenzvereinbarungen über die vorgenannten Nutzungsrechte an den Musikwerken in dem in dieser Vereinbarung festgelegten Umfang abzuschließen.

4. Festlegung einer Liste von Musikstücken und des Verfahrens für ihre Bereitstellung. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer die in dieser Vereinbarung genannten Rechte in Bezug auf bestimmte vom Lizenzgeber hochgeladene und in der Anlage "A" zu dieser Vereinbarung aufgeführte Tonaufnahmen/Dateien.

Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer die Musikstücke in elektronischer Form in ihrer ursprünglichen Qualität (als elektronische Dateien in den von den Parteien vereinbarten Formaten) sowie alle erforderlichen Metadaten, Abbildungen, Titel und sonstigen Informationen, indem er die elektronischen Dateien in das automatisierte System des Lizenznehmers hochlädt.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber den Zugang zum automatisierten System zu ermöglichen und die technische Synchronisation mit den Musikdateien, Abbildungen, Texten, Videos oder anderen Materialien des Lizenzgebers auf den Musikvitrinen innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen.

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, seine Kontodaten im automatisierten System des Lizenznehmers vertraulich zu bewahren und diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Lizenzgeber garantiert, dass alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten im automatisierten System des Lizenznehmers durchgeführt werden, vom Lizenzgeber selbst oder von durch den Lizenzgeber autorisierten Personen durchgeführt wurden.

5. Die Garantie des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber garantiert und sichert zu, dass er das Recht besitzt, die Musikstücke bzw. ihre digitalen Kopien vertraglich zu lizenzieren und zu verkaufen und diese Rechte zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen an den Lizenznehmer zu übertragen.

Auf Anfrage des Lizenznehmers verpflichtet sich der Lizenzgeber, dem Lizenznehmer Kopien von Dokumenten zur Verfügung zu stellen, die bestätigen, dass der Lizenzgeber über den zur Ausführung dieses Vertrags erforderlichen Rechteumfang an den Musikstücken verfügt.

Im Falle der Beendigung der Rechte des Lizenzgebers an einem Musikstück hat der Lizenzgeber den Lizenznehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Wenn dem Lizenznehmer zur Erfüllung dieser Vereinbarung personenbezogene Daten übermittelt wurden, garantiert der Lizenzgeber die Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über personenbezogene Daten in Bezug auf diese Daten und das Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen der Subjekte der personenbezogenen Daten.

6. Beschränkungen für den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer wird die vom Lizenzgeber erhaltenen Musikstücke nicht in einer Weise überarbeiten, die eine Entstellung, Verzerrung oder sonstige Veränderung des Werkes ermöglicht, die die Ehre, die Würde oder den geschäftlichen Ruf der Urheber der Musikstücke herabsetzt.

7. Zahlungen. Für die Rechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, und in Abhängigkeit von der Erfüllung der Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung durch den Lizenzgeber,

Der Lizenzgeber erhält eine Vergütung in Höhe von __ Prozent der vierteljährlichen Gesamteinnahmen, die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit dem Vertrieb (der Distribution) oder der sonstigen Nutzung der Musikstücke im Rahmen dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der öffentlichen Aufführung, zufließen (im Folgenden "Gesamteinnahmen aus der Nutzung" genannt).

Der Lizenzgeber erhält eine Vergütung in Höhe von __ Prozent der vierteljährlichen Gesamteinnahmen des Lizenznehmers aus den CRMCs ("Gesamteinnahmen aus CRMCs ").

Der Lizenznehmer erhält eine Vergütung in Höhe von __ Prozent der vierteljährlichen Gesamteinnahmen, die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufführung und der Erteilung von Lizenzen für die öffentliche Aufführung der Musikstücke gemäß dieser Vereinbarung zufließen (die "Gesamteinnahmen aus der öffentlichen Aufführung").

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, etwaige Bankgebühren oder Provisionen (Gebühren) einzubehalten, bis die gesamten Leistungserlöse und/oder die gesamten öffentlichen Leistungserlöse und/oder die gesamten Leistungserlöse von CRMCs überwiesen worden sind. Handelt es sich bei dem Lizenzgeber um eine natürliche Person, so hat der Lizenznehmer die geltende Einkommensteuer einzubehalten.

8. Zahlungen und Berichterstattung. Der Lizenznehmer hat Zahlungen an den Lizenzgeber zu leisten und diese gemäß den folgenden Bestimmungen zu berechnen:

Der Lizenznehmer zahlt die vierteljährliche Vergütung an den Lizenzgeber in der oben genannten Höhe innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Ende eines jeden Kalenderquartals.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber elektronisch Berichte über alle kumulativen Nutzungserlöse aus der Nutzung und/oder kumulativen Erlöse aus der CRMCs und/oder kumulativen Erlöse aus der öffentlichen Aufführung zusammen mit jeder geleisteten Zahlung vorzulegen.

Die Akten werden von den Parteien vierteljährlich erstellt, gescannte Kopien der Akten werden per E-Mail oder über das automatisierte System des Lizenznehmers versandt und anschließend in Papierform verschickt.

Sendet der Lizenzgeber die vom Lizenznehmer unterzeichnete Akte nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab dem Datum ihres Eingangs oder sendet er nicht innerhalb derselben Frist eine begründete Ablehnung ihrer Unterzeichnung, gelten die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus diesem Vertrag als vollständig und ordnungsgemäß erfüllt.

9. Die Haftung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber haftet in vollem Umfang für die Zahlung von Vergütungen (Royalties) und sonstigen Zahlungen an Autoren und/oder Rechteinhaber in Bezug auf die Musikstücke.

Für den Fall, dass gegen den Lizenznehmer aufgrund der verspäteten Einreichung von Dokumenten und/oder Informationen durch den Lizenzgeber im Rahmen dieser Vereinbarung finanzielle Sanktionen von öffentlichen Behörden, einschließlich Steuer- und Devisenkontrollbehörden usw., verhängt werden, hat der Lizenzgeber den Lizenznehmer in vollem Umfang für die Verluste zu entschädigen, einschließlich der Kosten für die Zahlung solcher Sanktionen.

10. Kündigung der Vereinbarung. Der Lizenznehmer hat das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zum Datum der E-Mail-Benachrichtigung an den Lizenzgeber zu kündigen, falls der Lizenzgeber diese Vereinbarung verletzt.

11. Garantien und Zusicherungen
Der Lizenzgeber sichert zu und garantiert, dass (i) er über den erforderlichen Umfang an Rechten an der Musikstücken verfügt, um dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung der Musikstücken in der in dieser Vereinbarung dargelegten Weise zu gewähren; dass (ii) er berechtigt ist, diese Vereinbarung zu schließen und seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; dass (iii) keine Musikstücke, Illustrationen, Metadaten oder sonstiges Material, das der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, ganz oder teilweise die gesetzlichen Rechte und Interessen einer Einzelperson, Organisation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertragliche Rechte, Urheberrechte und Rechte zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken.

Der Lizenznehmer verlässt sich in vollem Umfang auf die vorstehenden Zusicherungen des Lizenzgebers, die für den Lizenznehmer beim Abschluss dieser Vereinbarung wesentlich sind.

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, den Lizenznehmer zu entschädigen und ihn gegen alle Vermögensverluste, Kosten und Ausgaben zu schützen, die dem Lizenznehmer aufgrund eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes des Lizenzgebers gegen seine Zusicherungen, Garantien, Bedingungen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen können.

Die Gesamthöhe der Haftung des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung darf die Geldbeträge nicht übersteigen, die der Lizenznehmer durch die vertragswidrige Nutzung des Musikstücks erhalten hat.

12. Sonstige Bedingungen und Konditionen

Diese Vereinbarung hat nicht die Wirkung einer Partnerschaft oder einer einfachen Gesellschaft, und keine der Parteien ist Partner, Angestellter oder Vertreter der anderen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Rechte aus dieser Vereinbarung an jeden Dritten abzutreten. Der Lizenzgeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers auf eine andere Partei übertragen werden dürfen.

Diese Vereinbarung ist in Deutscher und Englisch Sprache verfasst. Im Falle von Abweichungen gilt die Englisch Fassung der Vereinbarung.

Diese Vereinbarung wird in zwei gleichwertigen Exemplaren, eines für jede Partei, unterzeichnet.

Diese Vereinbarung kann von den Parteien auch durch den Austausch von Faksimile- oder gescannten Kopien des unterzeichneten Originaldokuments per Fax oder E-Mail geschlossen werden. Das Dokument, das jede der Vertragsparteien per Fax oder E-Mail erhält, ist rechtsgültig und gleichwertig mit dem Originaldokument in Papierform, das nach den geltenden Gesetzen der Kanada erstellt und ausgeführt wurde, bis das Originaldokument in Papierform eingeht.

In Fällen, in denen die Ausführung von Originaldokumenten in Papierform gesetzlich vorgeschrieben ist, verpflichtet sich die Partei, die ein Faksimile oder eine gescannte Kopie des Dokuments übermittelt hat, das Originaldokument in Papierform spätestens innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab dem Datum der Übermittlung des Faksimiles oder der gescannten Kopie zu übermitteln, sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Bedingungen festgelegt sind.

Die Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind schriftlich per E-Mail zu übermitteln. Alle Mitteilungen und Schreiben an den Lizenznehmer sind zu richten an: info@imixes.eu. Alle Mitteilungen und Schreiben an den Lizenzgeber sind zu richten an:___________________

Dabei wird der von den Parteien an die in dieser Vereinbarung angegebenen E-Mail-Adressen gesendete Schriftverkehr von den Parteien vorbehaltlos als ordnungsgemäßer schriftlicher Nachweis anerkannt, der in der betreffenden elektronischen Korrespondenz zum Ausdruck kommt und von den Parteien unter anderem als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann. Gleichzeitig erkennen die Parteien an, dass Mitteilungen, die an die in dieser Vereinbarung genannten E-Mail-Adressen gesendet werden, als von einer befugten Person gesendet gelten.

Diese Vereinbarung ist in Vancouver (Kanada) geschlossen worden und unterliegt den Gesetzen der Kanada. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden letztlich von den staatlichen Gerichten in der Kanada am Sitz des Lizenznehmers entschieden.

ZUR BESTÄTIGUNG DESSEN wurde diese Vereinbarung ordnungsgemäß von den Parteien in ihrem Namen und mit dem unten stehenden Datum unterzeichnet.

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